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anika-fiebich.biz (Work HEART Training)

Fallspezifisches Betriebliches Eingliederungsmanagement:
Von der ,Wurzel' bis zum 'grünen Zweig'
(Tagestraining)

Zielgruppe: Führungskräfte, Vorgesetzte, Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Team- und Filialleiter

Kurzbeschreibung: 

Fehlt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt mehr als sechs Wochen am Arbeitsplatz, so erfolgt im Unternehmen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Das Training zur Leitung eines Fallspezifischen BEM-Prozesses erfolgt anhand der Metapher eines Baumes von den Wurzeln (der Ausgangssituation) über den Stamm (das Informationsgespräch) hin zu den Ästen und Zweigen (den möglichen Prozessabläufen, die fallabhängig erfolgen). Zuerst erhalten Sie eine Einführung ins Betriebliche Eingliederungsmanagement, den rechtlichen Grundlagen sowie möglichen Akteuren und Partnern. Dann erstellen Sie eine Einstiegskonzeption zur Vorauswahl von Maßnahmen, Akteuren und Partnern für verschiedene BEM-Fälle.  In simulierten Auszügen trainieren Sie die Kompetenzorientierte Gesprächsführung im Informationsgespräch. Sie erwerben Wissen und Kompetenzen zum Erstellen von Situationsanalysen, Maßnahmenplänen, Verlaufs- und Abschlussprotokollen sowie der Entwicklung von BEM-Maßnahmen. Das Training endet mit einem Ausblick auf eine Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen.

  • Initiierung eines BEM-Prozess
  • Rechte und Pflichten von Akteuren
  • Zuständigkeiten von Partnern
  • Einstiegskonzeption: Ausgangssituation und Vorauswahl an Maßnahmen, Akteuren, Partnern/Leistungsträgern
  • Situationsanalyse im Profilvergleich von Anforderungs- und Fähigkeitsprofil
  • Kompetenzorientierte Gesprächsführung im Gesundheitsgespräch
  • Organisation und Koordination
  • Auswahl von BEM-Maßnahmen nach Gesundheitskriterien (HEART-Formel), personellen und finanziellen Kriterien („Baum-Zweig-Methode“)
  • Erstellen von Maßnahmen-Plänen, Verlaufsprotokollen. Abschlussprotokoll
  • Evaluation und Wirksamkeitskontrolle
  • Beispiel einer Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen

Der Baum des Von-Fall-zu-Fall BEM

Das Trainingsprogramm zur Leitung eines fallspezifischen Betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: Von-Fall-zu-Fall BEM) erfolgt im Prozess anhand der Metapher eines Baumes chronologisch von den ,Wurzeln’ (d.i. der Ausgangssituation) über den ,Stamm’ (d.i. das Informationsgespräch zu BEM-Prozess) zu den ,Zweigen und Ästen’ (d.i. die möglichen Prozessverläufe). 

Es ist in insgesamt sieben Trainingseinheiten aufgeteilt: 

I. Einstiegskonzeption (Teil 1): Herausarbeiten der Ausgangssituation (die Wurzeln)

Die Ausgangssituation umfasst die Hintergründe der Arbeitsunfähigkeit der beschäftigten Person im jeweiligen BEM-Fall ebenso wie die unternehmensspezifischen Besonderheiten. Im allerersten Schritt geht es darum, sich einen Eindruck von der Ausgangssituation zu verschaffen, indem Informationen über die Hintergründe der Arbeitsunfähigkeit und zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit Blick auf die im Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen gesammelt werden kann. 

II. Einstiegskonzeption (Teil 2): Vorauswahl von Maßnahmen, Akteuren und Partnern (von den Wurzeln bis zum Stamm)

Ein erster Eindruck von der Ausgangssituation des jeweiligen BEM-Falls hilft bereits, eine Vorauswahl von unternehmensinternen Akteuren und externen Partnern bzw. Leistungsträgern zu treffen, die am Prozess aufgrund ihrer Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten beteiligt sein könnten. Außerdem können bereits erste Überlegungen für mögliche Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gemacht werden, die dann im Informationsgespräch gemeinsam erörtert werden können. 

III. Entwurf einer BEM-Strategie im Informationsgespräch (der Stamm)

Im obligatorischen Informationsgespräch zum BEM wird der Beschäftigte über das BEM, die gesetztlichen Grundlagen und Datenschutzbestimmungen sowie die eigenen Rechte und Pflichten aufgeklärt. Mit dem Einladungsschreiben und dem Informationsgespräch zum BEM ist der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht, einen BEM-Prozess zu initiieren, bereits nachgekommen. Es steht dem Beschäftigten frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Stimmt er oder sie der Teilnahme am BEM-Prozess zu, so kann im Informationsgespräch bereits eine Strategie zur Maßnahmen-Entwicklung entworfen werden, die dann in Folge mit weiteren Akteuren und Partnern diskutiert werden oder in einfachen BEM-Fällen gleich umgesetzt werden können.

IV. Kommunikationskompetenz in Gesundheitsgesprächen (Stamm und Baum)

Gesundheitsgespräche erfordern eine besondere Gesprächskompetenz während des gesamten BEM-Prozesses. Oft ist die Krankheit oder der Unfall, welche zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, für die betroffene Person schlimm. Das Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit wird anhand der Einschränkungen seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit mit Blick auf die Arbeitsaufgabe gemessen.  Es geht also im BEM-Prozess viel darum, was die betroffene Person alles nicht (mehr) leisten kann. Durch eine Kompetenz-orientierte Gesprächsführung kann der Fokus auf die verbliebenden Stärken gelenkt werden. Dies stärkt das Selbstbewusstsein und die Motivation des Beschäftigten, zum Gelingen des BEM-Prozesses beizutragen, die Arbeitsunfähigkeit (i.d.R. stufenweise) zu überwinden. 

V. Situationsanalyse und Profilvergleich (vom Stamm zu den Ästen und Zweigen)

In einer Situationsanalyse wird das Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit der Person anhand der Einschränkung seiner oder ihrer Fähigkeiten (Fähigkeitsprofil) mit Blick au die Arbeitsaufgabe im Profilvergleich ermessen. Fallspezifisch erfolgt dies in Kooperation mit unternehmensinternen Akteuren wie dem Betriebsarzt, Vorgesetzten oder anderen. 

VI. Ausführung und Durchführung von BEM-Maßnahmen (Äste und Zweige)

Bei der Auswahl der BEM-Maßnahmen müssen nicht nur Gesundheitskriterien, sondern auch personelle Kriterien (d.i. Rechte und Pflichten der Akteure und Partner) sowie finanzielle Kriterien (d.i. die Realisierung der Maßnahmen, ggf. durch zu beantragende Mittel) berücksichtigt werden (analog zum Trainingsprogramm ,Baum-Zweig-Methode’ genannt, siehe unten). Die Entwicklung von BEM-Maßnahmen erfolgt durch ausgewählte am Prozess beteilige Akteure und Partner im vom BEM-Leiter moderierten Gespräch. Es müssen Maßnahmenpläne erstellt, Verantwortlichkeiten aufgeteilt und Wirksamkeitskontrollen erfasst werden.

VII. BEM-Abschluss und Gefährdungsanalyse (der grüne Zweig)

Der BEM-Prozess sollte nicht mit dem Abschlussprotokoll enden, sondern es sollten weitere Gesundheitsgespräche geplant werden, welche die Wirksamkeit der Maßnahmen auch nach dem BEM-Prozess kontrollieren, so dass ggf. Maßnahmen revidiert oder neu entwickelt werden können. Ob der Unfall oder die Erkrankung der betroffenen Person auf eine allgemeine Gefährdung am Arbeitsplatz zurückzuführen ist, kann durch eine Gefährdungsanalyse bestimmt werden. Im Falle einer allgemeinen Gefährdung für weitere Beschäftigte müssen allgemeine verhältnis- oder verhaltens-orientierte Präventionsmaßnahmen im Unternehmen zusammen mit dem Betriebsrat erörtert werden. 

Der Baum des Von-Fall-zu-Fall-BEM (Work HEART Training)